Erwägungsgrund 2 32017R0625Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß dem AEUV hat die Union durch die Maßnahmen, die sie im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts erlässt, auch einen Beitrag zur Erreichung eines hohen…
Erwägungsgrund 2 32015R2283Bei der Durchführung der Unionspolitik im Lebensmittelbereich muss sowohl für Transparenz als auch für ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit des Menschen…
Erwägungsgrund 1 32010R1177VERORDNUNG (EU) Nr. 1177/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Maßnahmen der Union im Bereich des See- und Binnenschiffsverkehrs sollten unter anderem darauf abzielen, ein hohes, dem Standard anderer Verkehrsträger…
Art. 5 Abs. 4 32014R0514Die Mitgliedstaaten bieten einen wirksamen Schutz vor Betrug, insbesondere in Bereichen mit einem höheren Betrugsrisiko. Dieser Schutz hat, unter…
Erwägungsgrund 99 32010L0013RICHTLINIE 2010/13/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Hinblick auf die Entwicklung des Teleshopping, das von wirtschaftlicher Bedeutung für die Marktteilnehmer insgesamt und ein originärer Absatzmarkt für Güter…
Erwägungsgrund 1 32007D0602Gemäß Artikel 153 des Vertrags hat die Gemeinschaft die Aufgabe, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und das Recht der Verbraucher auf…