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Die Aufdeckung von Betrug hängt in hohem Maße davon ab, ob eine Ermittlung und Gegenprüfung sachdienlicher operativer Daten möglich ist. Daher muss auf Ebene der Union ein Register von Daten über die Ein- und Ausfuhr sowie den Versand von Waren, einschließlich des Versands innerhalb der Mitgliedstaaten und Direktausfuhren, eingerichtet werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die Daten aus den von der Kommission betriebenen Quellen systematisch in das Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandregister duplizieren, und die Mitgliedstaaten sollten die Option haben, der Kommission in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Daten und von der Informationstechnologieinfrastruktur der Mitgliedstaaten Daten über den innerhalb eines Mitgliedstaats erfolgenden Warenversand und über Direktausfuhren zu übermitteln.
Anhand von Daten über Containerbewegungen lässt sich Betrug bei in das und aus dem Zollgebiet der Union verbrachten Waren ermitteln. Derartige Daten sind zudem…
Zur Bekämpfung des Betrugs ist es daher notwendig, zusammen mit der Reform und Modernisierung der Zollverfahren eine Möglichkeit zu schaffen, auf die…
Die Kommission erstellt und verwaltet ein Register (im Folgenden „Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandregister“) für Daten über Das Einfuhr-, Ausfuhr- und…
Folgende Artikel werden eingefügt: (1) Die Kommission erstellt und verwaltet ein Register (im Folgenden ‚Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandregister‘) für Daten über…
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchsetzung der Maßnahmen ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten den Einfuhrhandel bei Waren, die Gegenstand…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen schützen und für eine vertrauliche Behandlung der über das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.