Verordnung (EU) 2015/1526 der Kommission vom 11. September 2015 über ein Verbot der gezielten Befischung von Rotbarsch im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
Daher muss die gezielte Befischung dieses Bestands verboten werden —
Erwägungsgrund 3 32015R1526
Erwägungsgrund 3 32015R1526Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen