Erwägungsgrund 6 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts bedarf es über die gesetzlichen Normen hinaus einer engen und regelmäßigen Zusammenarbeit sowie einer…
Erwägungsgrund 25 32015R1589VERORDNUNG (EU) 2015/1589 DES RATES vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei rechtswidrigen Beihilfen, die mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar sind, sollte wirksamer Wettbewerb wiederhergestellt werden. Dazu ist es notwendig, die…
Erwägungsgrund 3 32015L1535RICHTLINIE (EU) 2015/1535 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes ist es angebracht, bei den nationalen Maßnahmen zur Erstellung von technischen Vorschriften die…
Erwägungsgrund 4 32008R0106Es ist wichtig, Maßnahmen zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts zu fördern.
Erwägungsgrund 6 32014L0104RICHTLINIE 2014/104/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Sicherstellung wirksamer privater zivilrechtlicher Durchsetzungsmaßnahmen und einer wirksamen öffentlichen Rechtsdurchsetzung durch die Wettbewerbsbehörden…
Erwägungsgrund 2 32009D0586BESCHLUSS DES RATES vom 16. Februar 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea über die Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen (2009/586/EG)
Eine wohl überlegte, wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist für die Leistungsfähigkeit der Märkte und des internationalen Handels von Bedeutung.