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Der Binnenmarkt beruht auf der einheitlichen Anwendung der Wettbewerbsregeln in allen Mitgliedstaaten. Dies erfordert eine kontinuierliche enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und der Kommission im Europäischen Netzwerk der Wettbewerbsbehörden, in dem Fragen der Auslegung und Anwendung der Wettbewerbsvorschriften erörtert und Maßnahmen zur Anwendung der Wettbewerbsregeln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates koordiniert werden können.
Ein umfangreiches Regelwerk der Union liegt dem Funktionieren des Binnenmarkts zugrunde. Es betrifft insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit, die Normung, die…
Unter Berücksichtung der Erfordernisse des Binnenmarkts und im Interesse der Wirksamkeit dieser Verordnung sollte eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen…
Für die öffentliche Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV sorgen die nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und die Kommission parallel…
Die nationalen Regulierungsbehörden, die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und ggf. die nationalen Wettbewerbsbehörden sollten zusammenarbeiten, um…
Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union ist ein einheitliches Regelwerk für alle…
Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts bedarf es über die gesetzlichen Normen hinaus einer engen und regelmäßigen Zusammenarbeit sowie einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.