Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Anbetracht der besonderen Beziehungen zwischen den Beihilfeempfängern und dem betreffenden Mitgliedstaat sollte die Kommission mit Einverständnis des betreffenden Mitgliedstaats Auskünfte von einem Beihilfeempfänger einholen dürfen. Die Tatsache, dass der Empfänger der fraglichen Beihilfe Auskünfte erteilt hat, schafft keine Rechtsgrundlage für bilaterale Verhandlungen zwischen dem Empfänger und der Kommission.
Die Kommission fordert nur Auskünfte an, die den betreffenden Mitgliedstaaten, Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen zur Verfügung stehen.
Verlangt die Kommission von einem Mitgliedstaat zusätzliche Informationen, um prüfen zu können, ob dem Mitgliedstaat die Genehmigung erteilt werden sollte,…
Verlangt die Kommission von einem Mitgliedstaat zusätzliche Informationen, um prüfen zu können, ob dem Mitgliedstaat die Genehmigung erteilt werden sollte,…
Wenn die Mitgliedstaaten der Kommission ihre Absicht mitteilen, Verhandlungen mit einem Drittstaat aufzunehmen, sollten sie der Kommission nur Angaben…
Wenn die Mitgliedstaaten die Kommission ihre Absicht mitteilen, Verhandlungen mit einem Drittstaat aufzunehmen, sollten sie der Kommission nur Angaben…
Die Kommission sollte in enger und ständiger Verbindung mit den Mitgliedstaaten in der Lage sein, den Umfang der Freistellungsverordnungen und der darin…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.