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Die EZB sollte Beschlüsse, mit denen Sanktionen für Verstöße gegen eine Verordnung oder einen Beschluss der EZB im Bereich der Aufsicht verhängt werden, veröffentlichen, sofern eine solche Veröffentlichung nicht die Stabilität der Finanzmärkte gefährdet oder dem betreffenden Unternehmen unverhältnismäßigen Schaden — sofern sich dieser ermitteln lässt — zufügt.
Die EZB veröffentlicht jeden Beschluss, mit dem einem Unternehmen Sanktionen für Verstöße gegen eine Verordnung oder einen Beschluss der EZB verhängt werden,…
Folgender Artikel wird eingefügt: Allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Verhängung von Sanktionen durch die EZB gegen…
Um zu gewährleisten, dass Entscheidungen der zuständigen Behörden eine abschreckende Wirkung auf die breite Öffentlichkeit haben, sollten sie grundsätzlich…
Nach Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) ist die Europäische Zentralbank (EZB) ermächtigt, Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung…
Die EZB veröffentlicht Beschlüsse, mit denen Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen eine Verordnung oder einen Beschluss der EZB verhängt werden, unverzüglich…
Die EZB veröffentlicht alle Beschlüsse über die Verhängung von Verwaltungssanktionen im Sinne von Artikel 120 gegen ein beaufsichtigtes Unternehmen in einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.