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Die EZB sollte in der Lage sein, Unternehmen in regelmäßigen Abständen zu zahlende Strafgelder aufzuerlegen, um die Einhaltung von Verordnungen und Beschlüssen der EZB im Bereich der Aufsicht zu erzwingen oder deren fortgesetzte Übertretung zu beenden. Die Obergrenze für in regelmäßigen Abständen zu zahlende Strafgelder sollte der Obergrenze der im Bereich der Aufsicht geltenden Geldbußen entsprechen.
Im Falle eines andauernden Verstoßes gegen eine Verordnung oder einen EZB-Aufsichtsbeschluss kann die EZB in regelmäßigen Abständen zu zahlende Strafgelder…
Die Grenzen, innerhalb deren die EZB Unternehmen mit Geldbußen und in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Strafgeldern belegen kann, sind die folgenden, soweit…
Nummer 6 erhält folgende Fassung: „6. ‚in regelmäßigen Abständen zu zahlende Strafgelder‘: Geldbeträge, die ein Unternehmen im Fall einer fortlaufenden…
Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 gelten im Falle von Übertretungen in Bezug auf von der EZB in Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben erlassene Beschlüsse und…
Die Obergrenze einer Geldbuße, die die EZB für Verstöße gegen eine Verordnung oder einen Beschluss der EZB im Bereich der Aufsicht verhängen kann, sollte sich…
Zur Sicherstellung der Anwendung der Aufsichtsregeln und -beschlüsse durch Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.