Verordnung (EU) 2015/1725 der Kommission vom 28. September 2015 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf die Spezifikationen für Ethyllaurylarginat (E 243) (Text von Bedeutung für den EWR)
Laut der derzeitigen Spezifikation wird Ethyllaurylarginat durch Veresterung von Arginin mit Ethanol synthetisiert, wonach der Ester mit Laurylchlorid reagiert wird. Das daraus resultierende Ethyllaurylarginat wird als Hydrochloridsalz zurückgewonnen, das gefiltert und getrocknet wird.
Erwägungsgrund 4 32015R1725
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