Erwägungsgrund 5 32015R1725
Der Antragsteller konnte nachweisen, dass die derzeitige Definition zu weit gefasst ist und Details in Bezug auf Temperatur und pH-Wert enthalten sollte, die im Erstantrag enthalten waren und wichtig sind, um das Profil zu erhalten, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in ihrer Stellungnahme zur Sicherheit der Verwendung von Ethyllaurylarginat als Lebensmittelkonservierungsmittel bewertet hat.