Erwägungsgrund 5 32015R1760
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die vorgelegten Daten und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem Schluss, dass p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL-Nr. 05.117) in vivo gentoxisch ist und bei seiner Verwendung als Aromastoff daher Sicherheitsbedenken bestehen.