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Die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 sieht ferner ausnahmsweise das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen vor, wenn die Bejagung zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen betrieben wird. Obgleich die Bedeutung von Jagden, die zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen durchgeführt werden, anzuerkennen ist, kann es in der Praxis schwierig sein, diese Form der Jagd von der großumfänglichen Robbenjagd aus hauptsächlich kommerziellen Gründen zu unterscheiden. Dies kann zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der betreffenden Robbenerzeugnisse führen. Daher sollte diese Ausnahmeregelung nicht länger vorgesehen werden. Durch die Aufhebung der Ausnahmeregelung in Bezug auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen können indes Probleme in Mitgliedstaaten entstehen, in denen aus der legalen Robbenjagd stammende Tierkörper als Material für Robbenerzeugnisse verwendet werden, die gelegentlich in kleinen Mengen auf den lokalen Märkten angeboten worden sind. Die Kommission sollte die ihr zur Verfügung gestellten Informationen über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung in den betreffenden Mitgliedstaaten in ihre Bewertung des Funktionierens, der Wirksamkeit und der Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 aufnehmen. Die Aufhebung dieser Ausnahmeregelung berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, die Robbenjagd für die Zwecke der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen weiterhin zu regeln.
Die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 gestattet das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften…
Insbesondere sollte die Kommission ermächtigt werden, die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd festzulegen, die von Inuit…
Die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mit dem Ziel erlassen, durch unterschiedliche nationale Maßnahmen zur Regelung…
Um sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelung für Robbenerzeugnisse aus einer Jagd, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, nicht auf…
Zur Erleichterung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 und ihrer Ausnahmeregelungen sollte die Kommission die Öffentlichkeit und die zuständigen…
Außerdem sollten Vorschriften für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in denen die Robbenerzeugnisse aus Nebenprodukten einer Jagd stammen, die zu dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.