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Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig über die Maßnahmen berichten, die sie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 getroffen haben. Auf der Grundlage dieser Berichte sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009, einschließlich der Auswirkungen auf die sozioökonomische Entwicklung der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften, berichten.
Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig über die Maßnahmen berichten, die sie zur Durchführung dieser Verordnung getroffen haben. Auf der Grundlage dieser…
Zur Erleichterung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 und ihrer Ausnahmeregelungen sollte die Kommission die Öffentlichkeit und die zuständigen…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat berichten, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen.…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie, insbesondere bezüglich neuer,…
Damit die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Entscheidung 2001/470/EG in der durch diese Entscheidung geänderten Fassung regelmäßig kontrolliert…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie unterrichten, damit sie deren Wirkung bewerten kann.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.