Art. 22 32008R0744
Bericht
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezember 2009 über die Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen Bericht.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezember 2009 über die Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen Bericht.