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Es empfiehlt sich vorzusehen, dass die Union im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen handelt und dass sie — sofern sich diese Verpflichtungen aus Übereinkünften ergeben — das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten, das mit diesen Übereinkünften bezweckt wird, wahrt.
Bei der Anwendung der Regeln des Subventionsübereinkommens ist es zur Aufrechterhaltung des mit diesem Übereinkommen angestrebten Gleichgewichts zwischen…
Die im Interesse der Union notwendigen Schutzmaßnahmen sollten unter Berücksichtigung der bestehenden internationalen Verpflichtungen durchgeführt werden.
IN DER ERWÄGUNG, dass die Bedingungen für den Beitritt der Union zum Übereinkommen so gestaltet werden müssen, dass die Union die ihr von ihren Mitgliedstaaten…
Es obliegt der Kommission, im Interesse der Union Schutzmaßnahmen vorzusehen, wobei den internationalen Verpflichtungen der Union Rechnung zu tragen ist.
Es empfiehlt sich ferner vorzusehen, dass alle nach diesen Verfahren getroffenen Maßnahmen mit den internationalen Verpflichtungen der Union vereinbar sein…
Da die Zuständigkeit der Union und die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eng miteinander verbunden sind, sollte die Union an der Seite ihrer Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.