Erwägungsgrund 1 32024R1991
Zur Gewährleistung der Erholung der biologischen Vielfalt und Widerstandsfähigkeit der Natur in der gesamten Union müssen auf Unionsebene Rechtsvorschriften für die Wiederherstellung von Ökosystemen erlassen werden. Durch die Wiederherstellung von Ökosystemen wird auch ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der Union geleistet.