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Es empfiehlt sich ferner vorzusehen, dass alle nach diesen Verfahren getroffenen Maßnahmen mit den internationalen Verpflichtungen der Union vereinbar sein müssen und sonstigen Maßnahmen in nicht von dieser Verordnung erfassten Fällen, die unmittelbar nach Artikel 207 des Vertrages getroffen werden können, nicht entgegenstehen.
sie sind den verfolgten Zielen angemessen und mit den Verpflichtungen vereinbar, die sich aus internationalen Übereinkommen, bei denen die Union Vertragspartei…
Aufgrund dieser Verordnung getroffene Maßnahmen sollten nicht im Widerspruch zum Interesse der Union stehen.
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden.…
Es empfiehlt sich vorzusehen, dass die Union im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen handelt und dass sie — sofern sich diese Verpflichtungen aus…
Wenn die Union nach dieser Verordnung tätig wird, ist der Notwendigkeit eines zügigen und wirksamen Vorgehens durch die Anwendung der in dieser Verordnung…
Die im Interesse der Union notwendigen Schutzmaßnahmen sollten unter Berücksichtigung der bestehenden internationalen Verpflichtungen durchgeführt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.