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Die vorgeschriebene repräsentative Analyse je großer Menge sollte auf der Grundlage einer repräsentativen Probe erfolgen. Die einzelnen Proben einer Sammelprobe sollten daher in regelmäßigen Abständen, z. B. mindestens einmal je 50 Tonnen, entnommen werden, wie dies in den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission über die Probenahme vorgesehen ist.
Eine repräsentative Probenahme und Analyse liegt vor, wenn entweder die in der Tabelle Mindesthäufigkeit aufgeführte Mindesthäufigkeit der Analysen eingehalten…
sofern dies nicht unangemessen ist, sind möglichst vor dem Abladen repräsentative Proben zu nehmen, um durch Kontrollen zu überprüfen, ob die Abfälle den…
(5) Die 50 Proben sind bei 10 aufeinander folgenden Probenerhebungen gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Probenahmevorschriften und -häufigkeiten zu…
Die Dauer der Probenahmen muss so gewählt werden, dass durch Messung oder zeitlich gewichtete Berechnung die Exposition repräsentativ für eine Referenzzeit von…
Die Stichproben werden so entnommen, daß sie für die betreffenden Mengen unter Berücksichtigung der entsprechenden Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten…
In der Frist gemäß Artikel 34 werden zu Analysezwecken von Sachverständigen, die von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats zugelassen sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.