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Die Ergebnisse der mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 festgelegten Dioxinuntersuchung, die Auditberichte des Lebensmittel- und Veterinäramts der Kommission und die Tatsache, dass dem Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel keine nicht konformen Proben von Erzeugnissen aus pflanzlichen Ölen, ausgenommen Fettsäuredestillate aus der physikalischen Raffination und Deodestillate, gemeldet wurden, machen deutlich, dass bei diesen Erzeugnissen kein hohes Risiko für eine Dioxinkontamination besteht. Die Bestimmung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005, wonach 100 % dieser Erzeugnisse auf Dioxin untersucht werden müssen, sollte daher gelockert werden.
Eine verschärfte Dioxinüberwachung würde die Meldung von Verstößen und die Durchsetzung des Futtermittelrechts erleichtern. Die Futtermittelunternehmer müssen…
Amtliche Kontrollen und Kontrollen durch die Futtermittelunternehmer haben ergeben, dass bestimmte Öle und Fette sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, die nicht…
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung gilt nicht für die…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 enthält Anforderungen an die Futtermittelunternehmen, die sich nicht auf der Stufe der Primärproduktion befinden.…
Da es umsichtig ist, eindeutig mit Dioxin kontaminierte Produkte beim Eintritt in die Futtermittelkette zu ermitteln, sollte klargestellt werden, dass die…
Um klarzustellen, wer für die Dioxinuntersuchung eingeführter Erzeugnisse verantwortlich ist, sollte eine besondere Bestimmung in Anhang II der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.