Erwägungsgrund 8 32015R1961
Nach einer Übertragung aus Norwegen wird Schiffen der Union in norwegischen Gewässern der ICES-Untergebiete I und II gestattet, 1500 Tonnen Rotbarsch zu fischen.
Nach einer Übertragung aus Norwegen wird Schiffen der Union in norwegischen Gewässern der ICES-Untergebiete I und II gestattet, 1500 Tonnen Rotbarsch zu fischen.