Erwägungsgrund 2 32015R1961
Dem neuesten wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge ist eine begrenzte Anhebung der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) 2015 für Hering in den ICES-Divisionen VIIg, VIIh, VIIj und VIIk möglich und mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 vereinbar.