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Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel in der Union.
Diese Verordnung gilt nicht für
genetisch veränderte Lebensmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003;
Lebensmittel, die verwendet werden als
Lebensmittelenzyme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008,
Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008,
Lebensmittelaromen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008,
Extraktionslösungsmittel, die für die Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten gemäß der Richtlinie 2009/32/EG verwendet werden oder verwendet werden sollen.
in bestimmten Lebensmitteln;
Lebensmittel,
in Lebensmitteln oder Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, einschließlich der Verwendung
Aromen, die in oder auf Lebensmitteln verwendet werden oder dafür bestimmt sind, unbeschadet spezifischerer Bestimmungen gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Bedingungen für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, einschließlich in Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelenzymen, für die die Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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