Erwägungsgrund 8 32015R2314
Die Behörde wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass eine vom Antragsteller als geschützt bezeichnete Studie für die Festlegung der Verwendungsbedingungen dieser konkreten Angabe notwendig war.
Die Behörde wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass eine vom Antragsteller als geschützt bezeichnete Studie für die Festlegung der Verwendungsbedingungen dieser konkreten Angabe notwendig war.