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Um die Kohärenz und die Wirksamkeit der Befugnis der ESMA zur Verhängung von Sanktionen zu gewährleisten, sollten die von der vorliegenden Verordnung erfassten Marktteilnehmer denjenigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über die Befugnisse der ESMA unterliegen, die — für die Verfahrensregeln — durch delegierte, gemäß Artikel 64 Absatz 7 der genannten Verordnung erlassene Rechtsakte bestimmt werden.
Für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 gehört die vorliegende Verordnung zu den in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 genannten…
Die Befugnisse, die der ESMA gemäß den Artikeln 61 bis 68, 73 und 74 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Verbindung mit deren Anhängen I und II übertragen…
Die Kommission erlässt gemäß Artikel 50 delegierte Rechtsakte, in denen die Kriterien und Faktoren festgelegt werden, anhand deren Folgendes bestimmt wird: Bei…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 89 zur Festlegung der Kriterien zu erlassen, nach denen sich bestimmt, ob die…
Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der Union…
Unter Berücksichtigung der in der Mitteilung der Kommission zur „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“ dargelegten Grundsätze und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.