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Anlageentscheidungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Informationen über die Anlagestrategie eines Organismus für gemeinsame Anlagen können dem Anleger erhebliche Verluste bescheren. Daher ist es unabdingbar, dass Organismen für gemeinsame Anlagen alle relevanten Informationen über die Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps im Einzelnen offenlegen. Überdies ist eine lückenlose Transparenz bei Organismen für gemeinsame Anlagen besonders wichtig, da die gesamten Vermögenswerte, die Gegenstand von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps sind, nicht Eigentum der Manager der Organismen für gemeinsame Anlagen, sondern deren Anleger sind. Eine vollständige Offenlegung in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps ist daher ein unverzichtbares Mittel zum Schutz gegen mögliche Interessenkonflikte.
OGAW-Verwaltungsgesellschaften, OGAW-Investmentgesellschaften und AIFM informieren Anleger in folgender Weise darüber, ob und wie sie…
In dem OGAW-Prospekt nach Artikel 69 der Richtlinie 2009/65/EG und in den von AIFM gegenüber Anlegern gemäß Artikel 23 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 2011/61/EU…
Zur effizienten Portfolioverwaltung machen Manager von Organismen für gemeinsame Anlagen ausgiebigen Gebrauch von Wertpapierfinanzierungsgeschäften. Dies kann…
Damit sich Anleger die mit der Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps verbundenen Risiken bewusst machen können, sollten Manager…
Die Anlagepolitik eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps sollte in den vorvertraglichen…
Die neuen Transparenzvorschriften für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps sind eng mit den Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.