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Um zu gewährleisten, dass Gegenparteien die aus der vorliegenden Verordnung erwachsenden Verpflichtungen erfüllen und unionsweit einer vergleichbaren Behandlung unterliegen, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die zuständigen Behörden die Befugnis haben, verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen zu verhängen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Aus diesem Grund sollten die verwaltungsrechtlichen Sanktionen und anderen Verwaltungsmaßnahmen nach der vorliegenden Verordnung bestimmte grundlegende Anforderungen in Bezug auf die Adressaten, die bei ihrer Verhängung zu berücksichtigenden Kriterien, ihre Bekanntmachung, die wesentlichen Befugnisse zur Verhängung von Sanktionen sowie die Höhe von Geldbußen erfüllen. Zweckmäßigerweise sollten die in den Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU festgelegten Sanktionen und anderen Maßnahmen auch bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten von Organismen für gemeinsame Anlagen im Rahmen der vorliegenden Verordnung zur Geltung kommen.
Um zu gewährleisten, dass Institute, die Personen, die die Geschäfte eines Instituts tatsächlich kontrollieren und die Mitglieder des Leitungsorgans des…
Um bei der Durchsetzung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten Transparenz, Unparteilichkeit und Einheitlichkeit zu gewährleisten, ist es erforderlich,…
Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festlegen und ihre Durchsetzung sicherstellen. Diese Sanktionen sollten…
Damit sichergestellt ist, dass Versicherungsunternehmen und im Versicherungsvertrieb tätige Personen die Bestimmungen dieser Richtlinie einhalten und EU-weit…
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen diese Verordnung und gegen nationale Rechtsvorschriften, die aufgrund dieser Verordnung erlassen wurden,…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängenden Sanktionen erlassen und alle erforderlichen Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.