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Zur Förderung der Kohärenz der Begriffe auf internationaler Ebene wird in der vorliegenden Verordnung gemäß dem FSB-Rahmenwerk der Begriff „Weiterverwendung“ („reuse“) verwendet. Das sollte jedoch nicht zu einem Widerspruch innerhalb des Besitzstands der Union führen, und insbesondere sollte es die Bedeutung des Begriffs „Wiederverwendung“ in den Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU unberührt lassen.
„Wiederverwendung“ Wiederverwendung im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ;
„Wiederverwendung“: Wiederverwendung im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ;
„Weiterverwendung“ die Verwendung von als Sicherheit erhaltenen Finanzinstrumenten durch eine Gegenpartei im eigenen Namen und für eigene Rechnung oder für…
Wiederverwendung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck…
Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Begriff 1. „Dokument“: 2. „Weiterverwendung“: die Nutzung von Dokumenten durch natürliche oder juristische…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollte sich der Begriff „Recycling“ nicht dieselbe Bedeutung haben wie in der Begriffsbestimmung in Richtlinie 2008/98/EG. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.