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Die Kommission sollte gegebenenfalls mit den Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, um für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden, mit denen die Kohärenz zwischen dieser Verordnung und den von den Drittländern festgelegten Anforderungen sichergestellt werden kann und somit etwaige Überschneidungen in dieser Hinsicht vermieden werden.
Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander, mit den Verwaltungsbehörden von Drittländern und mit der Kommission zusammen, um die Einhaltung dieser…
Die Kommission sollte überprüfen können, ob die Mitgliedstaaten die Einhaltung dieser Verordnung korrekt überwachen. Zudem sollte die Kommission überwachen…
Die Mitgliedstaaten sind bei der Erfüllung ihrer in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen bestrebt, gegebenenfalls mit Drittländern zusammenzuarbeiten,…
Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur und die Kommission in Bezug auf die Durchsetzung besser zusammenarbeiten, sich abstimmen und Informationen austauschen…
Die Kommission fördert erforderlichenfalls die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf die Erreichung einer gemeinschaftsweiten…
Angesichts des internationalen Charakters von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Zugang und der Aufteilung der Vorteile sollten die zuständigen Behörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.