Erwägungsgrund 79 32021R0023
CCPs in der Union erbringen Dienstleistungen für Clearingmitglieder und deren Kunden mit Sitz in Drittländern, und CCPs in Drittländern erbringen Dienstleistungen für Clearingmitglieder und deren Kunden mit Sitz in der Union. Für eine wirksame Abwicklung international tätiger CCPs ist die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittlandsbehörden erforderlich. Zu diesem Zweck sollte die ESMA Leitlinien zum einschlägigen Inhalt der mit Drittlandsbehörden zu schließenden Kooperationsvereinbarungen bereitstellen. Diese Kooperationsvereinbarungen sollten eine wirksame Planung, Entscheidungsfindung und Koordinierung im Hinblick auf international tätige CCPs sicherstellen. Die nationalen Abwicklungsbehörden sollten unter bestimmten Umständen Abwicklungsverfahren von Drittländern anerkennen und durchsetzen. Auch in Bezug auf Tochterunternehmen von in der Union oder in Drittländern niedergelassenen CCPs, ihren Clearingmitgliedern und deren Kunden sollte eine Zusammenarbeit stattfinden.