Erwägungsgrund 10 32012R0741VERORDNUNG (EU, EURATOM) Nr. 741/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. August 2012 zur Änderung des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seines Anhangs I
Das Protokoll (Nr. 3) über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und sein Anhang I sollten daher entsprechend geändert werden —
Art. 1 32015R2422Das Protokoll Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird wie folgt geändert:
Art. 1 32012R0741VERORDNUNG (EU, EURATOM) Nr. 741/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. August 2012 zur Änderung des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seines Anhangs I
Das Protokoll (Nr. 3) über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 12 32015R2422Die Bestimmungen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die alle drei Jahre stattfindende teilweise Neubesetzung von Richterstellen und…
Erwägungsgrund 6 32015D0765BESCHLUSS (EU) 2015/765 DES RATES vom 7. Mai 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Das Protokoll Nr. 3 sollte daher durch ein neues Protokoll ersetzt werden, das auf das Übereinkommen Bezug nimmt —
Erwägungsgrund 3 32015D2453BESCHLUSS (EU) 2015/2453 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte genehmigt werden —