Erwägungsgrund 7 32015R0402
Nachdem Omikron Italia S.r.l. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Cytidin-5′-diphosphocholin (CDP-Cholin oder Citicolin) im Hinblick auf den Erhalt der normalen Sehkraft (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00757) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „CDP-Cholin in einer Lösung zum Einnehmen als Cholinquelle trägt zum Erhalt der normalen Funktionsweise der Nervenstrukturen im Auge bei.“