Erwägungsgrund 9 32015R0402
Nachdem Hassia Mineralquellen GmbH & Co KG einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Rosbacher drive® im Hinblick auf eine Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00444) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „fördert/unterstützt/erhält die Konzentration“.