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Bei (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz handelt es sich um eine neuartige Lebensmittelzutat, deren Inverkehrbringen mit dem Durchführungsbeschluss 2014/154/EU der Kommission genehmigt wurde.
Aufgrund der befürwortenden Stellungnahme der Behörde sollte (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz in die Liste in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG…
Einem Antrag folgend, (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz als Folatquelle in die Liste des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG aufzunehmen,…
Aus der Stellungnahme geht hervor, dass die Verwendung von (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz als Folatquelle in Nahrungsergänzungsmitteln…
In Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG wird in Teil A unter Nummer 10 (FOLAT) folgender Buchstabe c angefügt: „c) (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure,…
Am 5. Dezember 2011 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der…
Die Bewertung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 17594) hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.