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Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1037 der Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) 2015/2283 das Inverkehrbringen von Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure als neuartiges Lebensmittel zur Verwendung in bestimmten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln vorbehaltlich der Einhaltung spezifischer Bedingungen genehmigt.
Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Mononatriumsalz der…
Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde sowie der Zulassung als neuartiges Lebensmittel sollte Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure…
Am 26. Oktober 2023 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten im Rahmen des Verfahrens…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission wurde auf der Grundlage der wissenschaftlichen Stellungnahme der Behörde das Inverkehrbringen von…
Bei (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz handelt es sich um eine neuartige Lebensmittelzutat, deren Inverkehrbringen mit dem Durchführungsbeschluss…
Einem Antrag folgend, (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz als Folatquelle in die Liste des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG aufzunehmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.