Erwägungsgrund 1 32015R0414
Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG enthält die Liste der Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 der Kommission wurden die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG ersetzt.