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Um die durch den Einsatz innovativer Technologien erreichten CO2-Einsparungen bei der Berechnung der spezifischen CO2-Emissionen jedes Herstellers zu berücksichtigen und um eine effiziente Überwachung der spezifischen CO2-Einsparungen für einzelne Fahrzeuge zu gewährleisten, müssen mit Ökoinnovationen ausgestattete Fahrzeuge im Rahmen der Typgenehmigung zertifiziert werden und die Einsparungen müssen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 427/2014 gesondert sowohl in den Typgenehmigungsunterlagen als auch in der Übereinstimmungsbescheinigung nach Richtlinie 2007/46/EG angegeben werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass CO2-Einsparungen, die durch den Einsatz innovativer Technologien…
Mit der Änderung der Unterlagen, die für die Typgenehmigung verwendet werden, sollen einerseits den Genehmigungsbehörden angemessene Angaben für die…
Die Hersteller sollten die Möglichkeit haben, auf freiwilliger Basis die Zertifizierung von CO2-Einsparungen aufgrund des Einsatzes innovativer Technologien vor…
Zur Sicherstellung einer adäquaten und wirksamen Überwachung der Leistung der Fahrzeughersteller bei der Verringerung von CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU)…
Ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung dürfen nationale Behörden die Erteilung einer EG-Typgenehmigung oder einer nationalen Typgenehmigung für…
Der Antragsteller teilt zu seinem technologischen Potenzial Folgendes mit: a) die Liste der CO2-reduzierenden Technologien, die in seinen 2007 auf den Markt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.