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Die Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass CO2-Einsparungen, die durch den Einsatz innovativer Technologien erreicht werden, für die Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines jeden Herstellers herangezogen werden sollten. Ausführliche Regeln für die Genehmigung und Zertifizierung innovativer Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 427/2014 der Kommission beschrieben.
Um die durch den Einsatz innovativer Technologien erreichten CO2-Einsparungen bei der Berechnung der spezifischen CO2-Emissionen jedes Herstellers zu…
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 427/2014 der Kommission vom 25. April 2014 zur Einführung eines Verfahrens zur Genehmigung und Zertifizierung innovativer…
In der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte…
Die Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge…
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 schreibt für neue leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte sowie zusätzliche…
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 725/2011 der Kommission vom 25. Juli 2011 zur Einführung eines Verfahrens zur Genehmigung und Zertifizierung innovativer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.