Erwägungsgrund 7 32013R0143VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Herstellern und den nationalen Behörden sollte eine ausreichende Vorlaufzeit gewährt werden, um ihre Verfahren an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Erwägungsgrund 7 32015R0045VERORDNUNG (EU) 2015/45 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2015 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich innovativer Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Herstellern und den nationalen Behörden sollte eine ausreichende Vorlaufzeit gewährt werden, um ihre Verfahren an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Erwägungsgrund 8 32014R0379Es ist notwendig, der Luftfahrtindustrie und den Verwaltungen in den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Anpassung an den neuen Rechtsrahmen einzuräumen.
Erwägungsgrund 30 32010R0995Die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden sollten über einen angemessenen Zeitraum verfügen, um sich auf die Einhaltung der Anforderungen dieser…
Erwägungsgrund 40 32018R0302VERORDNUNG (EU) 2018/302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Anbieter, Behörden und andere Beteiligte sollten ausreichend Zeit haben, um sich an die Bestimmungen dieser Verordnung anzupassen und deren Einhaltung zu…
Erwägungsgrund 2 32015R1329VERORDNUNG (EU) 2015/1329 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 in Bezug auf den Betrieb von in einem Drittland eingetragenen Luftfahrzeugen durch Luftfahrtunternehmen der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist notwendig, der Luftfahrtindustrie und den Verwaltungen in den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Anpassung an den neuen Rechtsrahmen einzuräumen. Daher…