Erwägungsgrund 4 32015R0463
Die derzeitige Spezifikation hinsichtlich der Löslichkeit des Lebensmittelzusatzstoffs Polyvinylalkohol (E 1203) lautet: „löslich in Wasser; mäßig löslich in Ethanol“. Das Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz (IHCP) der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat Löslichkeitsstudien für Polyvinylalkohol durchgeführt, um die Angaben zur Löslichkeit in den derzeitigen Unionsspezifikationen hinsichtlich der Löslichkeit in Ethanol zu aktualisieren.