Erwägungsgrund 5 32015R0463
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) hat die Ergebnisse der vom IHCP durchgeführten Löslichkeitstests für Polyvinylalkohol und die vom Antragsteller vorgelegten Informationen bewertet. Die Behörde ist der Ansicht, dass die Änderung der Spezifikation für die Löslichkeit von Polyvinylalkohol keine Auswirkungen auf die Sicherheit von Polyvinylalkohol als Lebensmittelzusatzstoff hat.