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Unter Berücksichtigung des eingereichten Antrags, der vom IHCP durchgeführten Studien und der Bewertung durch die Behörde ist es angezeigt, die Beschreibung der Löslichkeit des Lebensmittelzusatzstoffs Polyvinylalkohol (E 1203) in Ethanol (≥ 99,8 %) in „praktisch unlöslich oder unlöslich“ zu ändern.
Die derzeitige Spezifikation hinsichtlich der Löslichkeit des Lebensmittelzusatzstoffs Polyvinylalkohol (E 1203) lautet: „löslich in Wasser; mäßig löslich in…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012, im Eintrag für E 1203 Polyvinylalkohol, wird die Spezifikation für die Löslichkeit durch Folgendes ersetzt:…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) hat die Ergebnisse der vom IHCP durchgeführten Löslichkeitstests für Polyvinylalkohol und die vom…
Am 7. September 2011 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Polyvinylalkohol (E 1203) eingereicht. Der Antrag wurde…
Wegen neuer Untersuchungsmethoden sollten bestimmte geltende Spezifikationen aktualisiert werden. Der geltende Grenzwert „nicht nachweisbar“ hängt mit der…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: (1) In Teil B wird in Nummer 3 („Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.