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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) hat die Ergebnisse der vom IHCP durchgeführten Löslichkeitstests für Polyvinylalkohol und die vom Antragsteller vorgelegten Informationen bewertet . Die Behörde ist der Ansicht, dass die Änderung der Spezifikation für die Löslichkeit von Polyvinylalkohol keine Auswirkungen auf die Sicherheit von Polyvinylalkohol als Lebensmittelzusatzstoff hat.
Die derzeitige Spezifikation hinsichtlich der Löslichkeit des Lebensmittelzusatzstoffs Polyvinylalkohol (E 1203) lautet: „löslich in Wasser; mäßig löslich in…
Unter Berücksichtigung des eingereichten Antrags, der vom IHCP durchgeführten Studien und der Bewertung durch die Behörde ist es angezeigt, die Beschreibung der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer bei der Verwendung als…
Die vorgeschlagene Änderung der Zulassungsbedingungen ist rein administrativer Natur und erfordert keine Neubewertung der betreffenden Zusatzstoffe. Die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 14. Februar 2006 zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von neutralem Methacrylat-Copolymer und anionischem Methacrylat-Copolymer bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.