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Die derzeitige Spezifikation hinsichtlich der Löslichkeit des Lebensmittelzusatzstoffs Polyvinylalkohol (E 1203) lautet: „löslich in Wasser; mäßig löslich in Ethanol“. Das Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz (IHCP) der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat Löslichkeitsstudien für Polyvinylalkohol durchgeführt, um die Angaben zur Löslichkeit in den derzeitigen Unionsspezifikationen hinsichtlich der Löslichkeit in Ethanol zu aktualisieren.
Unter Berücksichtigung des eingereichten Antrags, der vom IHCP durchgeführten Studien und der Bewertung durch die Behörde ist es angezeigt, die Beschreibung der…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012, im Eintrag für E 1203 Polyvinylalkohol, wird die Spezifikation für die Löslichkeit durch Folgendes ersetzt:…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) hat die Ergebnisse der vom IHCP durchgeführten Löslichkeitstests für Polyvinylalkohol und die vom…
Am 7. September 2011 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Polyvinylalkohol (E 1203) eingereicht. Der Antrag wurde…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag für E 1208 („Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer“) folgender neuer Eintrag eingefügt: „E…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 685/2014 der Kommission ist die Verwendung von Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (PVA-PEG-Pfropfcopolymer) (E…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.