Erwägungsgrund 2 32015R0475
Am 22. Juli 1972 wurde in Brüssel ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (im Folgenden „Abkommen“) unterzeichnet.
Am 22. Juli 1972 wurde in Brüssel ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (im Folgenden „Abkommen“) unterzeichnet.