Erwägungsgrund 3 32015R0475
Die Einzelheiten sollten festgelegt werden, nach denen die in den Artikeln 23 bis 28 des Abkommens vorgesehenen Schutzklauseln und Sicherungsmaßnahmen anzuwenden sind.
Die Einzelheiten sollten festgelegt werden, nach denen die in den Artikeln 23 bis 28 des Abkommens vorgesehenen Schutzklauseln und Sicherungsmaßnahmen anzuwenden sind.