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Die Kommission sollte durch die Mitgliedstaaten von jeder Gefahr unterrichtet werden, die sich aus der Entwicklung der Einfuhren ergibt und die die Einführung einer Überwachung durch die Union oder die Anwendung von Schutzmaßnahmen erforderlich machen könnte.
Macht die Entwicklung der Einfuhren Überwachungs- oder Schutzmaßnahmen erforderlich, so teilen die Mitgliedstaaten dies der Kommission mit. Die Mitteilung muss…
Die Kommission sollte unterrichtet werden, wenn ein Mitgliedstaat aufgrund einer außergewöhnlichen Entwicklung des Marktes der Auffassung ist, dass…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über Einfuhrentwicklungen informieren, welche die Anwendung von Schutzmaßnahmen erforderlich machen könnten; dazu…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten einander möglichst umfassend über die Ergebnisse der Überwachung durch die Union unterrichten.
Es sollten genaue Vorschriften für die Einleitung eines Verfahrens vorgesehen werden. Die Kommission sollte von den Mitgliedstaaten Angaben, einschließlich…
Es sollten genaue Vorschriften für die Einleitung eines Verfahrens vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über Einfuhrentwicklungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.