32015R0478 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32015R0478Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung (kodifizierte Fassung) Erwägungsgrund 1Erwägungsgrund 3 Die gemeinsame Handelspolitik ist nach einheitlichen Grundsätzen zu gestalten.