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Gemäß Verordnung (EU) 2016/72, geändert durch die Verordnung (EU) 2016/458 des Rates , ist die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IIIa sowie des ICES-Untergebiets IV auf 87 219 Tonnen festgesetzt; gleichzeitig ist die Fangbeschränkung für Sandaal im Bewirtschaftungsgebiet 1 auf Grundlage des ICES-Gutachtens infolge des besonderen Antrags auf 13 000 Tonnen festgesetzt, um Dänemark Gelegenheit zu geben, sich im Rahmen einer Echtzeitüberwachung einen besseren Überblick über die tatsächliche Bestandsgröße zu verschaffen.
Fangbeschränkungen für Sandaal in den ICES (International Council for the Exploration of the Sea [Internationaler Rat für Meeresforschung])- Gebieten IIa und…
In Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund des noch…
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in dieser Verordnung…
In der Verordnung (EU) 2016/72 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal auf Null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um eine kurzlebige Art,…
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in der vorliegenden Verordnung…
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.