Erwägungsgrund 2 32015R0612
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält eine Liste der Personen und Organisationen, denen gegenüber das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen nach der Verordnung ausgesetzt wird.
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält eine Liste der Personen und Organisationen, denen gegenüber das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen nach der Verordnung ausgesetzt wird.