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Siliciumdioxid (E 551) wird zur Verbesserung des Fließverhaltens des Polymerpulvers in PVA-PEG-Pfropfcopolymer verwendet. Der durch die Verwendung von PVA-PEG-Pfropfcopolymer erwartete Übertrag von Siliciumdioxid im Endlebensmittel liegt bei 300-500 mg/kg. In dieser Konzentration hat Siliciumdioxid keine technologische Wirkung im Nahrungsergänzungsmittel.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG-Pfropfcopolymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist zu…
Die Verwendung von Siliciumdioxid in PVA-PEG-Pfropfcopolymer sollte folglich genehmigt werden.
In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach dem dritten Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 551 folgender Eintrag eingefügt: „E 551…
In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach dem ersten Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 551 (Siliciumdioxid) folgender Eintrag…
Die Behörde bewertete die Unterlagen über die Verwendung von basischem Methacrylat-Copolymer als Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln. In ihrem…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 685/2014 der Kommission ist die Verwendung von Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (PVA-PEG-Pfropfcopolymer) (E…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.